|  | Wasserinteressentschaft
      Hahausen-Unterdorf(Stellvertretend für die Interessentschaften
      Oberdorf und Hütte)
 
  Im Jahre 1903 waren im Unterdorf 15 Brunnen
      vorhanden, aus denen das Wasser mit Eimern geschöpft wurde. Das war zwar
      für die Trink- und Gebrauchswasserversorgung ausreichend, bei einem Brand
      aber fehlte es an Löschwasser. 58 Personen gründeten deshalb am 15. 7.
      1903 die Wasserleitungsinteressentschaft Hahausen. Zweck dieser
      Interessentschaft war die Trink- und Gebrauchswasserversorgung vom
      Forstort Heller aus nach Hahausen. Es wurde ein Pachtvertrag mit der
      Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten zu Braunschweig, und der
      Wasserleitungsinteressentschaft Hahausen abgeschlossen, in dem es der
      Interessentschaft gestattet wurde, 2 Sammelbassins und 3 Brunnenstuben zu
      bauen. Der Pachtpreis betrug jährlich 5 Reichsmark. Die Interessentschaft
      musste an einem Bassin eine Vorrichtung schaffen, die es ermöglichte, dass
      Forstbeamte und Waldarbeiter jederzeit Wasser entnehmen konnten.
 
  Zum Bau der Brunnen und Wasserleitung wird ein Kredit von 12.000 Mark vom
      Kreis-Kommunalverband Gandersheim aufgenommen. Außerdem erhält die
      Interessentschaft eine Beihilfe von 3.500 Mark vom
      Herzoglich-Braunschweigisch-Lüneburger Staatsministerium.
 
  Chronik, Seite 
      
      235
 Es soll bei Schweckendick eine Wasserlöschstelle aus
      Beton von 30 m3 Inhalt gebaut werden. Die Darlehensurkunde müssen
      alle 58 Mitglieder unterschreiben. 1. Vorsitzender der Interessentschaft
      ist der Schlachtermeister Heinrich Deppe. Zum Vorstand gehören noch der
      Vollköter Karl Kalthammer und der Ackergehilfe Wilhelm Ohlendorf.
  1921 wird das Pachtgeld auf 20 Mark erhöht. Am 1. 7. 1923 wird der
      zu zahlende Pachtzins den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen in
      gleitender Weise angepasst (Inflation) und auf den Wert von 0,03 Zentnern
      Roggen festgesetzt, l Zentner Roggen kostet zu diesem Zeitpunkt 40.000
      Mark. Das ergibt einen Pachtzins von 1.200 Mark. 1923 wird das
      Restdarlehen einschließlich Zinsen zurückgezahlt. Am 26. 2.1924 wird der
      Pachtzins auf 10 Goldmark festgelegt.
 
  Im Winter 1928/29 dringt der Frost so tief in die Erde ein, dass die
      Wasserleitung einfriert. Die Bewohner der Neustadt müssen das Wasser von
      Lowes holen. Als auch hier die Leitung einfriert, kann nur noch aus dem
      Hydranten bei Deppe Wasser geholt werden. Erst Anfang Mai taut die Leitung
      wieder auf und muss überprüft und erneuert werden. Das verursacht große
      Kosten. 1939 wird der Pachtpreis auf 10 Reichsmark festgelegt, außerdem
      wird der Pachtvertrag für die Wassergewinnungsanlage Heller um 30 Jahre
      bis zum 30. 6.1969 verlängert.
 
  1969 läuft der Pachtvertrag zwischen der Wasserleitungsinteressentschaft
      Hahausen und dem Forstamt aus. Das Forstamt ist trotz zahlreicher
      Bemühungen und Angebote seitens der Interessentschaft nicht bereit, den
      Pachtvertrag zu verlängern. Es verpachtet das Gelände aber sofort an die
      Gemeinde Hahausen. Die Brunnen und das Wasserleitungsnetz gehen in das
      Eigentum der Gemeinde Hahausen über. Als Entschädigung für das
      Wasserleitungsnetz und die Brunnen brauchen die Mitglieder für die
      folgenden 11 Jahre nur die Hälfte des von der Gemeinde festgesetzten
      Wassergeldes zu zahlen.
 
  Das Wassergeld für die Verbraucher beträgt im Jahr:
 
        
        
          
            |  | 1903 | 1933 | 1963 |  
            | 1 Person | 0,50 RM | 0,80 RM | 4,00 DM |  
            | 1 Kuh | 1,00 RM | 1,60 RM | 4,00 DM |  
            | 1 Schwein | 0,20 RM | 0,40 RM | 1,60 DM |  1983 durchschnittlicher Verbrauch pro Person und Jahr =
      40 m3 Wasser.Wassergeld = 40 x 1,40 DM = 56- DM + Mehrwertsteuer ca. 60- DM im Jahr.
 
  1963/64 wurde der neue Brunnen für die Wasserversorgung und die
      Pumpstation am Langenberg für alle Bewohner der Gemeinde Hahausen
      errichtet.
 
  Chronik, Seite 
      
      236
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