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Die Erbregister des
16. Jahrhunderts
Um die Mitte des 16.
Jahrhunderts, im Jahre 1548, wurde das erste Erbregister des Amtes Lutter
am Barenberge angefertigt (1).
Das Erbregister ist nicht etwa ein Erbschaftsverzeichnis, sondern eine
Zusammenstellung der Rechte und Einnahmen des Amtes Lutter, aus der aber
auch die Anzahl und Namen der Grundbesitzer, die Größe ihrer Besitzungen und die damaligen
Abhängigkeitsverhältnisse zu erkennen sind und das über die wirtschaftliche Entwicklung
Aufschluss gibt.
Erfreulicherweise haben wir für das damalige Amt Lutter, also auch für Hahausen, insgesamt fünf
verschiedene Erbregister vorliegen. Nach dem bereits anfangs genannten aus dem Jahre 1548 folgt ein weiteres, angeblich
aus der Zeit vor 1567 (2), das praktisch nur eine Abschrift des ersten mit
Ergänzungen darstellt. Es gibt ein
Erbregister aus der zeit um 1568 (3), davon eine wörtlich übereinstimmende Kopie, aber zusätzlich
mit dem Namen späterer Bewirtschafter (4) sowie schließlich ein solches vom Jahre 1595
(5).
Die in diesen Registern aufgeführten Höfe sind nach den südniedersächsischen Hofklassen benannt, wie da
sind Acker-, Halbspänner und Kothöfe. Diese drei Hof- oder Bauernklassen treten seit dem 16. Jahrhundert gemeinsam
auf, wobei die einzelnen Höfe ganz sicherlich ein weit höheres Alter aufweisen.
Weitere Bezeichnungen der unterbäuerlichen Stellen sind der Häuslinge, Brinksitzer und
Anbauer. Im
braunschweigischen gab es jedoch seit dem 16. Jahrhundert neben den Häuslingen, die
Einliegerwohnungen innehatten, auch
solche mit eigenen Häusern.
Der "Landbesitz" der Höfe war jedoch äußerst gering und lag im allgemeinen bei etwa 10 Morgen.
Wenn hier Landbesitz in Anführungszeichen gesetzt wird, so hat das seinen Grund, denn meist waren Ackerland und
Wiesen Meierland, d. h., es gehörte dem Herzog oder einem Adligen, an den Abgaben zu entrichten waren. In Hahausen
waren dies im 16. Jahrhundert außer "Meinen fürstlichen Gnaden", also dem Herzog, die Herren von Steinberg und von
Veltheim. Im Jahre 1566 wurde dem Adel jedoch Zinserhöhung und
Abmeierung (d. h. Übernahme von Meierland in Gutswirtschaft) verboten, 1597 wurde das Meierverhältnis sogar zu einer Art Erbpacht. In
Hahausen gab es 1548
13 Kothöfe, 1595 deren 20. Die Einwohnerzahl betrug 1548 153 Personen.
Das Erbregister von 1548 vermerkt "Hahausenn" betreffend, dass Gericht und Untergericht vom Dorfe und der Feldmark zum
Hause Lutter gehören. Die von Steinberg zu Bornhausen besaßen außer der Kirche (d. h. dem Patronat über
die Kirche) auch den Zehnten "auf der veldmark" Die daraus resultierenden Naturalabgaben beliefen sich jährlich auf 5 Malter
Roggen und 4 Malter Hafer (6).
(1) St. A. Wob. 19 Alt 134
(2) Siehe 1
(3) St. A. Wob. 19 Alt 135
(4) ST. A. Wob. 19 Alt 136
(5) St. A. Wob. 19 Alt 137
(6) Malter = altes deutsches Getreidemaß sehr verschiedener Größe: In Braunschweig und Hannover 186,91 l
Chronik, Seite 48
Der Krug im Dorfe gehjörte "meinem gnedigen fürsten und
herrn", also dem Herzog. Der Krüger musste von jedem Fass, das er ausschenkte, 3 Groschen Zins an den
Herzog abliefern. An weiteren Abgaben waren die sogenannten Rauchhühner, jeweils 1 Huhn von 13 Höfen, an das Haus
Lutter zu entrichten. Auß,erderm mussten von 9 Höfen "Pfennigzinse" gezahlt werden, wie ein "Zinß Register" aussagt.
Der "Landtschatz" betrug 3 Goldgulden.
In Hahausen gab es weder Acker- noch Halbspännerhöfe (halbe Ackerleute), sondern Kothöfe. Das älteste
Verzeichnis der Landbewirtschafter (Köter) enthält auch noch keinen der später in Hahausen vertretenen Familiennamen,
sondern Namen wie Stoffregen, Gallenbrecht, Gerken, Strümpel, Philipps, Moller, Jordens, Fronen, Lengema(nn), Kannengeter,
Leimeiger, Seeboge und Glesener. Erst in einem jüngeren Verzeichnis erscheint
dann der Name Rümann.
In späteren Registern sowie in Nachträgen zu den älteren Erbregistern finden wir dann mehrere der auch
noch heute in Hahausen vorkommenden Familiennamen Wir können hier
genau verfolgen, wie die Höfe von einem Besitzer auf den anderen übergingen. Es werden mehrere wüste Höfe
aufgeführt, wohl eine Folge der in den vorigen Kapiteln geschilderten kriegerischen Ereignisse und Seuchen.
Das wohl um 1568 zusammengestellte "Erb Register des Hauß und Ambts Lutter am Barumberg" vermerkt u. a. "Velt und
Rotzehnt f. Hahausen anß, Hauß Lutter" was den Übergang des Zehnten für Meier- und Rodeland an den
Herzog
bedeutet. Weiter heißt es: "Hahausen gibt Fleischzehnten denen vom Steinberge".
Das Register berichtet über "daß Dorf Hahausen an der Seesischen HerStraßen"
und gibt gute Beschreibungen der Gewässer, die an anderer Stelle wiedergegeben werden. Die Zahl der Höfe hatte sich inzwischen
vermehrt und Heinrich Vasterling besaß bereits 20 Morgen "bey dem Finckenherde", "Steinbergsch Gut" gab es noch "hinter dem
düsteren Grunde" und Hanß Polemann war Krüger in Hahausen, doch auch Harmen Berendts wird als Krüger bezeichnet.
Neben den Besitzern der Kothöfe gab es auch Häuslinge, so hatte Hans Mackensen "ein Klein hauß nichts dabey dient wöchentlich 1 Tag",
das gleiche wird von Andreas Zilckenberg und dem Schmied Hans Thiemann
berichtet. Hans Jeßen hatte "Ebner gestalt ein bloß hauß". Für Hahausen bestand Mühlenzwang bei der Niedermühle
wischen Lutter und Neuwallmoden, da die Pöbbeckenmühle seit der Stiftsfehde wüst war.
Das letzte Erbregister, das wohl aus dem Jahre 1595 stammt, führt bereits 20 Kotassen in Hahausen auf, die namentlich genannt werden
sollen. Es waren: Hanß Polemann, Hans Jordens, Harmen Haverlah, Riemenschneioder, Marx Rümann, Hanß Lemcken, Andreas Schmidt,
Hanß Lengemann, Henni Fricken, Hans Dietz, Barthold Müller, Jost Jordens, Hanß Dammeyer, Hanß Raben,
Hanß Rabente. Von dem Häusling Henni Bertelß heißt es: "hat eine Hütte nichts dabei".
Sei noch vermerkt, dass die Jahreszahlen der Register mit Vorsicht zu
behandeln sind, doch kann mit Sicherheit das 16. Jahrhundert als die Zeit
ihrer Anfertigung
Chronik, Seite 49
angesehen werden. Vielfach wurden auch
Nachträge in den Registern angebracht. So wird z. B. angenommen, dass das Register 19 Alt 136 die Namen der Bauern aus der Zeit um 1565
mit Nachträgen enthält und zwar aus der Zeit des Herzogs Heinrich Julius (nach 1589), also z. T. noch aus dem 17. Jahrhundert.
Der Verfasser ist überdies der Meinung, dass die überwiegende Zahl der Nachträge bzw. Korrekturen erst nach 1595 erfolgt ist. In den
Registern erscheint Hahausen hinter allen anderen Dörfern des Amtes Lutter, da es das ärmste Dorf war.
Chronik, Seite 49
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