Die Erziehungsberechtigten
der Schüler und Schülerinnen der GS Hahausen
An die
Samtgemeinde Lutter a. Bbge.
z. Hd. Gemeindedirektor Herbst
3372 Lutter


Betr.: Zuordnung zur Orientierungsstufe Seesen


Antrag
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Die Eltern der Schüler und Schülerinnen des GS Hahausen beschlossen
17.12.75 folgenden Antrag:

Die Schüler und Schülerinnen des 4. Schuljahres sollen ab 1.8.1976 der
Orientierungsstufe zugeordnet werden aus folgenden Gründen:
1. bedeutend günstigere Verkehrsverbindungen nach Seesen
besseres Bildungsangebot in Seesen

siehe Nds. SchG VO zur Schulentwicklungsplanung § 2 Abs. 3

Hiermit ersuchen wir den Samtgemeinderat, vorliegenden Antrag in der
nächsten Sitzung positiv zu entscheiden.
Im übrigen behält sich die zu konstituierende Elterninitiative weitere
Aktionen vor.

Die Elternratsvorsitzende

(G. Schmidt - Lisken)
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